Neu- und Gebrauchtwagen, Jahreswagen, Reimporte, Reparaturen, Markenbindung, bargeldintensiv, Konkurrenz aus dem Internet sind die Schlagworte dieser Branche.
Betriebsform
Heute erscheint eine Unterscheidung in drei Klassen sinnvoll:
- Markengebundener Händler mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Reparatur,
- reiner Gebrauchtwagenhändler vor Ort,
- Internethändler (Verkauf von ehemaligen Leasingfahrzeugen, Reimporten, etc.).
Je nach Kategorien stehen bestimmte Prüffelder im Fokus.
Markengebundener Händler
Themen sind hier
- die Bewertung und Aktivierung von Vorführwagen bzw. Zuordnung der Fahrzeuge zum Umlaufvermögen,
- die Abgrenzung der Reparatur zu den Verkaufsumsätzen und damit zusammenhängende Gewinne oder Verluste aus Differenzbesteuerung (s. u.),
- Rabatte, Incentives der Autohersteller.
Reiner Gebrauchtwagenhändler vor Ort
- Differenzbesteuerung (s. u.)
Internethändler
- Auswertung der Internetaktivitäten,
- Umsatzsteuer beim Reimport.
Relevante Prüfungspunkte für alle Kfz-Händler
- Höchst komplex ist die grenzüberschreitende Fahrzeuglieferung geregelt. Hier gilt es zur Sicherung der Umsatzsteuerfreiheit die richtigen Belegnachweise vorzuhalten.
- Differenzbesteuerung: Erwirbt der Händler Fahrzeuge von Privatpersonen ohne Vorsteuerabzug, wird die Umsatzsteuer beim Verkauf nur aus dem Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet. Bei Verlusten fällt keine Umsatzsteuer an.
- Altteile: Hier sind umsatzsteuerliche Besonderheiten hinsichtlich "Austauschteilen" zu beachten.
- Nebengeschäfte: Weitere Prüffelder können Verschrottungserlöse-/ aufwendungen sowie die Vermittlung von Haftpflicht- oder Garantieversicherungen sein.
- Kalkulationsform: Abstimmung der Einkäufe, Verkäufe und Bestände anhand der Fahrgestellnummern.
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