Neu- und Gebrauchtwagen, Jahreswagen, Reimporte, Reparaturen, Markenbindung, bargeldintensiv, Konkurrenz aus dem Internet sind die Schlagworte dieser Branche.

Betriebsform

Heute erscheint eine Unterscheidung in drei Klassen sinnvoll:

  • Markengebundener Händler mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Reparatur,
  • reiner Gebrauchtwagenhändler vor Ort,
  • Internethändler (Verkauf von ehemaligen Leasingfahrzeugen, Reimporten, etc.).

Je nach Kategorien stehen bestimmte Prüffelder im Fokus.

Markengebundener Händler

Themen sind hier

  • die Bewertung und Aktivierung von Vorführwagen bzw. Zuordnung der Fahrzeuge zum Umlaufvermögen,
  • die Abgrenzung der Reparatur zu den Verkaufsumsätzen und damit zusammenhängende Gewinne oder Verluste aus Differenzbesteuerung (s. u.),
  • Rabatte, Incentives der Autohersteller.

Reiner Gebrauchtwagenhändler vor Ort

  • Differenzbesteuerung (s. u.)

Internethändler

  • Auswertung der Internetaktivitäten,
  • Umsatzsteuer beim Reimport.

Relevante Prüfungspunkte für alle Kfz-Händler

  • Höchst komplex ist die grenzüberschreitende Fahrzeuglieferung geregelt. Hier gilt es zur Sicherung der Umsatzsteuerfreiheit die richtigen Belegnachweise vorzuhalten.
  • Differenzbesteuerung: Erwirbt der Händler Fahrzeuge von Privatpersonen ohne Vorsteuerabzug, wird die Umsatzsteuer beim Verkauf nur aus dem Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet. Bei Verlusten fällt keine Umsatzsteuer an.
  • Altteile: Hier sind umsatzsteuerliche Besonderheiten hinsichtlich "Austauschteilen" zu beachten.
  • Nebengeschäfte: Weitere Prüffelder können Verschrottungserlöse-/ aufwendungen sowie die Vermittlung von Haftpflicht- oder Garantieversicherungen sein.
  • Kalkulationsform: Abstimmung der Einkäufe, Verkäufe und Bestände anhand der Fahrgestellnummern.

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