Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten und Krankengymnasten.

Einkommensteuer, Gewerbesteuer

Heilberufe unterliegen, sofern sie unter Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit fallen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ausgeübt wird.

Umsatzsteuer

Hier ist alles möglich. Grundsätzlich erzielen Heilberufe steuerfreie Umsätze. Für Nebenprodukte (z. B. Leistungen von Zahntechnikern) kann 7 %ige Umsatzsteuer anfallen. Sogenannte "individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) ohne therapeutisches Ziel (z. B. Vaterschaftstests, Schönheitsoperationen) unterliegen dem vollen Steuersatz. Ein Prüfungsschwerpunkt ist hier in jedem Fall angesagt.

Gewinnermittlung

Traditionsbedingt ist bei den Heilberufen die Gewinnermittlung nach Einnahmenüberschussrechnung weit verbreitet. Prüffelder hierbei sind Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses von Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben, Anlagenzugang und -abgang, Abschreibungen, durchlaufende Posten sowie Aufzeichnungspflichten.

Betriebsform

Der Trend geht weg vom "Einzelkämpfer" Haus- oder Facharzt, hin zum "Gesundheitszentrum" in der Form einer GbR oder Partnergesellschaft. Prüffelder sind die Aufteilung der Einkünfte aus der Gesamthand, Sonderbetriebsvermögen, Ergänzungsbilanzen. Behandlung stiller Reserven bzw. Patientenstamm beim Eintritt, Austritt oder Wechsel von Gesellschaftern.

Abrechnungssysteme

Neben Kassenumsätzen erzielen die Heilberufe regelmäßig auch Einnahmen von Privatpatienten und aus individuellen Gesundheitsleistungen – mit und ohne therapeutischem Ziel. Hier stehen sich bei der Überprüfung durch die Steuerbehörden das Arzt- und das Steuergeheimnis gegenüber (Stichwort Anonymisierung von Daten). Weiteres Thema ist die Abrechnung der Praxisgebühr.

Nebenbetriebe

Hier sind z. B. die Abgrenzung zu gewerblichen Laborgemeinschaften oder die Besteuerung von Privatliquidationen angestellter Chefärzte zu nennen.

Abgrenzung Privatbereich

Als Prüffelder stehen private Kfz-Nutzungen, Incentive-Reisen auf dem Plan.

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