Daneben wird die Betriebsprüfung immer darauf achten, ob branchenspezifische Besonderheiten vorliegen und diese in ihre Prüfung mit einbeziehen.

Dazu werden entweder bestimmte der o. g. Prüffelder intensiv geprüft oder der Branche angepasst.

Beispielhaft wird anhand der Branchen

  • Bauunternehmen,
  • Gastronomie,
  • Landwirtschaft,
  • Heilberufe,
  • Kfz-Handel,

das Vorgehen der Betriebsprüfung dargestellt. Selbstverständlich gelten die Ausführungen auch bei ähnlich strukturierten Betrieben.

2.1 Bauunternehmen

Die Familie der Bauunternehmen umfasst grundsätzlich den Hoch- und Tiefbau. Als Nebengewerbe können Gerüstbau sowie das Maler- und Lackiererhandwerk genannt werden; verwandte Berufe sind Architekten und Bauingenieure.

Bilanzierung

Um einen besseren Überblick über den Stand der geschäftlichen Vorgänge zu erlangen, wird oftmals ein abweichendes Wirtschaftsjahr gewählt. Dies ist bei bilanzierenden Unternehmen grundsätzlich möglich, führt jedoch zu Mehraufwand, wenn das Jahresergebnis (Wirtschaftsjahr) mit der Umsatzsteuer (Kalenderjahr) abgeglichen werden soll.

Einen besonderen Stellenwert nimmt bei Bauunternehmen die Erfassung und Bewertung der teilfertigen Arbeiten ein: Grad der Fertigstellung, drohende Verluste; damit zusammenhängend die Problematik der Rückstellungen für Garantieeinbehalte und ggf. deren Abzinsung.

Prüfungsschwerpunkt kann auch die Behandlung von Vorratsgrundstücken im Privat- oder Betriebsvermögen bzw. als Umlauf- oder Anlagevermögen mit den entsprechenden unterschiedlichen Vorsteuerregelungen sein.

Bei Gerüst- und Schalungsteilen wird oft ein Festwert gebildet; hier muss eine Abgrenzung zu geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) erfolgen.

Einkommensteuer / Gewerbesteuer

Einkommensteuerlich fallen Bauleistungen unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb und lösen Gewerbesteuer aus. Architekten und Bauingenieure sind Freiberufler und erzielen grundsätzlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, welche gewerbesteuerfrei sind. Fraglich ist hier, ob die "Architekten-Umsätze" von den Bauleistungen getrennt werden können oder mit der Gewerbesteuerpflicht der Bauleistungen "infiziert" sind. Weitere Themen sind die Bauabzugssteuer bei eingekauften Leistungen und das Vorliegen von Freistellungsbescheinigungen.

Umsatzsteuer

Abweichend von den "Regelumsätzen" wird bei Grundstücksumsätzen und Bauleistungen unter bestimmten Umständen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert.

Leistungen an private bzw. öffentlich rechtliche Auftraggeber oder Unternehmer führen zu unterschiedlichen Orten der Leistung. Auch die Umsatzsteuerfreiheit bei Umsätzen mit Grundstücken kann eine Rolle spielen. Welcher Umsatz wird getätigt: Lieferung, Werkleistung, sonstige Leistung?

Subunternehmen

Wie erfolgt die Abrechnung, welche Auflagen sind zu beachten? Ebenso spielen umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Sachverhalten mit Auslandsbezug eine Rolle.

Arbeitnehmer / Arbeitnehmerüberlassung

Themen sind hier Abrechnung und Bilanzierung von Wintergeld, Winterausfallgeld und Ansprüchen aus bzw. von Zusatzversorgungskassen sowie Vorruhestandsregelungen. Seit 2015 müssen zusätzlich die Anforderungen des Mindestlohngesetzes beachtet werden. In diesem Zusammenhang spielen auch Rückstellungen für Haftungsfragen im Subunternehmerbereich eine Rolle.

Kalkulationsmethode

Abstimmung der Lieferorte bei Warenbezug mit den verbuchten Baustellen; Ermittlung des Fertigstellungsgrades anhand der Kostenstellenrechnung.

2.2 Gastronomie

Besonderes Augenmerk legt die Betriebsprüfung seit je her auf bargeldintensive Betriebe. Dies sind im Groben Bäckereien, Metzgereien und Gaststätten. Die Umsätze werden hier fast ausschließlich bar abgerechnet. Meist werden bei einem Geschäftsvorgang Umsätze mit verschiedenen Steuersätzen erzielt. Eine Kalkulation wird durch Eigenverbrauch und Verderb erschwert. Saisonale Schwankungen und häufiger Wechsel von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern sind zu beachten. Diese Problematiken treten am häufigsten und komplexesten in der Gastronomie auf.

Betriebsformen

In den letzten Jahren hat sich das Gaststättengewerbe in Deutschland stark verändert. Neben der reinen "Deutschen Küche", "US-Burger" und italienischer Pizza sind viele weitere Spezialitäten hinzugekommen: Griechische, türkische, chinesische, indische und sonstige asiatische Küchen. Auch die Art und Weise der Speisen- und Getränkeabgabe hat sich diversifiziert: Speisegaststätte, Erlebnisgastronomie, Cateringservice einerseits, Bierlokal, Imbisswagen, Dönerbude etc. andererseits. Zu beachten sind auch gastronomische "Nebenbetriebe", wie Café in der Bäckerei, Mittagstheke beim Metzger oder Essen und Trinken im Möbelhaus. Die "Klassiker" Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Fest- und Zeltbetriebe runden das Umfeld ab.

Kalkulation

Bei jeder Kalkulation sind diese o. g. Besonderheiten in der Betriebsform zu berücksichtigen. Zunächst müssen Wareneinsatz, Personalkosten und Umsätze dem jeweiligen Geschäftsbereich zugeordnet werden. Die Anteile der Umsätze im und außer Haus sowie das Verhältnis Getränke zu Speisen sind zu ermitteln. S...

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