In der Betriebsprüfung wird stets auch auf die Plausibilität der erklärten Werte geachtet. Folgende Verprobungen sind denkbar:
- Abgleich des Ölumsatzes mit dem Einkauf,
- Abgleich der Bestände und Einkäufe mit dem Fahrtenbuch für Rote Kennzeichen,
- Auswertung von Internetportalen und Zeitungsannoncen,
- Abgleich der Leasinggeschäfte mit Bestand bzw. Ein- und Verkauf sowie Provision,
- Abgleich der Vermittlungserlöse für Finanzierungen mit Bestand bzw. Ein- und Verkauf,
- Abgleich von Kfz-Zulassungen bzw. Abmeldungen mit Fahrzeugab- und zugängen,
- Einkauf von bestimmten Zubehörteilen und den Erlösen für deren Einbau,
- Abgleich der Garantieleistungen aus der verlängerten Garantie mit den Provisionen für Garantievermittlung,
- Abgleich von Fremdleistungen (Lackierer) mit im Haus durchgeführten Reparaturen.
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