Erhält ein "Heilberufler" weitere Vergütungen, z. B. in Form von Incentive-Reisen, Gutscheinen oder sonstigen Gutschriften, gehören diese zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen.

Prüfungsansatz

Der Betriebsprüfer wird nach diesen Sachverhalten suchen und fragen und ggf. Kontrollmaterial auswerten.

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