Der Chefarzt im Krankenhaus erzielt dort grundsätzlich aufgrund seines Anstellungsvertrags Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.[1] Die Privatliquidationen außerhalb seiner dienstvertraglichen Pflichten stellen Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit dar.[2]

Prüfungsansatz

Das Finanzamt wird sein Augenmerk bei einer Außenprüfung beim Chefarzt auf Betriebsausgaben und evtl. Kostenerstattungen legen und prüfen, ob bei Pauschalabrechnungen zusätzlich weitere Einzelkosten geltend gemacht wurden.

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