Umsatzsteuerfrei sind nur ärztliche Heilbehandlungen und Tätigkeiten zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, Heilung von Krankheiten bei Menschen.[1] Dazu muss

  • eine ärztliche Verordnung oder
  • eine Verordnung eines Heilpraktikers vorliegen bzw.
  • die Leistung im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden.

Umsatzsteuerlich wird wie folgt eingeteilt:

Abgrenzung umsatzsteuerfreier und umsatzsteuerpflichtiger Heilbehandlungen

 
Tätigkeit Umsatzsteuerfrei umsatzsteuerpflichtig
Ästhetisch-plastische Leistungen   soweit ein therapeutisches Ziel nicht im Vordergrund steht
Dental-Hygieniker im Auftrag eines Zahnarztes  
Diätassistenten gem. DiätAssG  
Dipl. Oecotrophologen (Ernährungsberater) im Rahmen einer medizinischen Behandlung  
Ergotherapeutinnen gem. ErgThG  
Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Altenpfleger gem. KrPflG, AltpflG  
Erstellung von Alkohol-Gutachten sowie Gutachten über Sehvermögen, Berufstauglichkeit, Gutachten für Versicherungen, in Unterbringungssachen, Einstellungsuntersuchungen.   x
IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen; s. u.)   x
Lehrtätigkeit   x
Leichenschau, Ausstellen der Todesbescheinigung   x
Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i. S. d. § 20 SGB V   Leistungen, die keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, weil sie lediglich "den allgemeinen Gesundheitszustand" verbessern
Lieferungen von Hilfsmitteln, z. B. Kontaktlinsen, Schuheinlagen   x
Logopäden gem. LogopG  
Masseure und medizinische Bademeister (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG) auch medizinische Fußpflege, Verabreichung von medizinischen Bädern, Unterwassermassagen, Fangopackungen und Wärmebestrahlungen alle anderen Leistungen
Medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik wenn auf dem Gebiet der Humanmedizin selbständig tätig  
Meldungen eines Arztes für ein Krebsregister (Tumormeldungen)   x
Nutzungsüberlassung von medizinischen Großgeräten   soweit entgeltlich
Orthoptisten gem. OrthoptG  
Podologen wenn ärztl. Verordnung vorhanden soweit kosmetische Leistungen in der Fußpflege
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten gem. PsychThG  
Rettungsassistenten gem. RettAssG  
Schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit   auch soweit es sich dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt
Sprachtherapeuten wenn staatlich anerkannt und nach § 124 Abs. 2 SGB V zugelassen  
Supervisionsleistungen   x
Vortragstätigkeit   auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen einer Fortbildung gehalten wird
Zahnreinigung. professionell

durch Zahnärzte

durch ähnlichen Heilberufler, wenn ärztl. Indikation vorhanden
 
Zahnaufhellung, Bleaching zur Beseitigung negativer Folgen einer Zahnbehandlung sonst

Abgrenzung umsatzsteuerfreier und umsatzsteuerpflichtiger Heilbehandlungen

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