Mit der Geldverkehrsrechnung wird überprüft, ob die aus dem Betrieb entnommenen Mittel für die Lebensführung des Steuerpflichtigen ausreichten. Dazu werden die sog. freien (= ungebundene) Entnahmen und Einlagen, Bankbestände privater Konten und alle sonstigen privaten Ein- und Ausgaben herangezogen.

 
Praxis-Beispiel

Geldverkehrsrechnung

Aus dem Betrieb wurden insgesamt 40.000 EUR entnommen (30.000 bar, 10.000 für die Krankenversicherung des Unternehmers). Von seinem Sparbuch hat der Unternehmer 1.000 EUR abgehoben. Für die Renovierung der Wohnung wurden 3.000 EUR aufgewendet, Die laufenden Kosten der privaten Wohnung betrugen 8.000 EUR. Zusätzlich wurde ein privater PKW für 40.000 EUR erworben. Der Betriebsprüfer rechnet:

 
  Einnahmen Ausgaben
Freie Entnahmen 30.000  
Priv. Sparbuch Anfangsbestand 5.000  
Priv. Sparbuch Schlussbestand   4.000
Renovierung   3.000
Kosten der priv. Wohnung   8.000
PKW-Kauf   40.000
Summe 35.000 55.000
verbleiben -20.000  

Die für Krankenversicherungsbeiträge gebundenen Entnahmen i. H. v. 10.000 EUR werden nicht mit aufgeführt, da Einnahmen und Ausgaben sich gegenseitig aufheben.

Das Berechnungsergebnis weist einen Negativsaldo von 20.000 EUR aus. Unterstellt man, dass für den Lebensunterhalt für alle Familienmitglieder z. B. 16.000 EUR (mindestens der Sozialhilfesatz) anfallen, muss ein Fehlbetrag von 36.000 EUR geklärt werden. Kann dies nicht geschehen kommt es zur Zuschätzung.

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