Offene Kasse

Die früheren Kassensysteme "Schub" oder "Geldbeutel" sind heute kaum mehr anzutreffen. Falls doch noch verwendet, wird hier eine ordnungsgemäße Kassenführung durch Zählen des Kassenbestands und Aufzeichnung von Auszahlungen für Betriebsausgaben oder Entnahmen aus der Kasse hergestellt. Die Einnahmen werden dabei rechnerisch ermittelt. Die Aufzeichnungen sind täglich vorzunehmen.

 
Praxis-Beispiel

Tageslosung

 
gezählter Endbestand 800
Ausgaben lt. Beleg + 300
Zwischensumme = 1.100
Bestand am Vortag - 100
Tageseinnahmen (rechnerisch) = 1.000

Darunter fallen auch alte Registrierkassen ohne Speicher der einzelnen Tagesumsätze.

Registrierkasse

Die Verwendung einer Registrierkasse ohne elektronischen Spreicher ist seit dem Jahr 2017 nicht mehr zulässig.

PC-Kasse

Eine PC-gestützte Kasse bietet eine Vielzahl von Auswertungsmöglichkeiten. Im System wird die Speisekarte abgebildet. Erfasst wird dann jede einzelne verkaufte Ware (Kaffee, Cappuccino, etc.) unter Nennung von Datum, Zeit, Tischnummer, Bedienernummer. Sie speichert die Zahlungsart (bar, Scheck, Karte). Sie ist im Bestellwesen (Küche, Theke) und Warenwirtschaftssystem (Bestandsverwaltung, Überwachung des Mindestbestandes) eingebunden. Sie bietet diverse Verprobungsmöglichkeiten über Tagesumsätze, Umsatzrenner, Bedienereinsatz, etc.

Wurden Daten betrieblich generiert und gespeichert, so müssen diese auch archiviert und der Betriebsprüfung zur maschinellen Auswertung vorgelegt werden. Ein Verstoß gegen die Aufzeichungs- und Aufbewahrungspflicht oder eine Manipulation der Daten gelten als gravierender Mangel der Buchführung bzw. Aufzeichnungen und befugen das Finanzamt zur Schätzung.

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