Überblick

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Lieferungen ins Ausland. Wie die dazugehörende Rechnung korrekt erstellt werden muss, welche umsatzsteuerlichen Vorschriften zu beachten sind, welche Daten zu melden sind oder welche Papiere benötigt werden. Wie bei den Importen wird aus umsatzsteuerlichen Gründen zwischen Innergemeinschaftliche Lieferungen (in andere EU-Mitgliedstaaten) und Ausfuhrlieferungen (Exporte) in den Rest der Welt (in sogenannte Drittländer) unterschieden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen: § 4 Nr. 1b UStG, § 17a UStDV zu Gelangensbestätigung Nachweis der Innergemeinschaftlichen Lieferung; § 4 Nr. 1a UStG, § 6 UStG, § 8 UStDV und § 13 UStDV zu Exportnachweisen in Drittländer und § 67ff Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu Meldebestimmungen im internationalen Zahlungsverkehr. Zudem finden sich umfangreiche Ausführungen in den Abschnitten zu § 6 und § 6a im UStAE. Abzuwarten bleibt, ob sich Änderungen des Verfahrens durch die angestrebte Einführung einer E-Rechnung sowie der ständig fortschreitenden Digitalisierung ergeben.

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