1. Frau P. ist seit mehreren Jahren von Herrn P., der selbständiger Handwerker ist, geschieden. Sie führt für ihn jedoch die Bücher und erledigt sämtlichen Schriftverkehr. Bankvollmacht hat sie jedoch nicht. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bei Herrn P. fordert dieser, da er von der Buchhaltung keine Ahnung hat, seine geschiedene Frau auf, dem Prüfer Auskünfte zu erteilen. Frau P. beruft sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO. Mit Erfolg?
  2. Das Finanzamt verlangt von Frau L. Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse ihres geschiedenen Ehemannes, ohne Frau L. auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO hinzuweisen. Frau L. gibt daher in Unkenntnis über ihre Rechte die verlangte Auskunft. Geben sich daraus Folgen hinsichtlich der Verwertung der erlangten steuerlichen Verhältnisse?
  3. Während einer Außenprüfung beim Kaufmann K. fordert der Prüfer vom Steuerberater Auskunft und die Vorlage der Buchhaltung des K. Der Steuerberater weigert sich. Er beruft sich in beiden Fällen auf sein Auskunftsverweigerungsrecht und hinsichtlich der Buchführung zudem auf ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, da K. bei ihm noch Honorarrückstände von 6.000 EUR habe. Hat der Steuerberater Recht?
  4. Die Steuerfahndung fordert nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO von einer Lokalzeitung die Namen von 10 Personen, die jeweils im letzten Vierteljahr in mehr als drei gleichlautenden Chiffre-Anzeigen ihre gewerblichen Dienste angeboten haben. Die Zeitung beruft sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 102 Abs. 1 Nr. 4 AO. Mit Erfolg?
  5. Der Kaufmann P. hat seine Freundin L. "über das Lohnkonto finanziert". Der Betriebsprüfer fällt über den runden Betrag von 5.000 EUR monatlich und bittet P. daher um Auskunft über den Tätigkeitsbereich der Angestellten L. Da P. verständlicherweise nicht mit der Auskunft herausrückt, droht der Prüfer mit einem Zwangsgeld von 500 EUR. Kann der Prüfer die Auskunft erzwingen? Kann er ein Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO festsetzen?

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge