Aufwendungen einer ausgebildeten Krankenschwester für den Besuch einer Krankenpflegehochschule mit dem Ziel, Lehr- und Leitungstätigkeiten an Ausbildungsstätten für Pflegeberufe zu übernehmen, sind als Fortbildungskosten anzuerkennen. Gleiches gilt für Aufwendungen einer Krankenschwester für ein berufsbegleitendes Fachhochschulstudium im Studiengang "Pflegedienst/Pflegemanagement".

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