3.1 Regelfall des Arbeitszimmers

 
Unternehmer, Arbeitnehmer Zu führende Aufzeichnungen/Fundstelle
Aufzeichnung der betrieblichen (der beruflichen) Nutzung sowie finanzierungs- und verbrauchsabhängige Kosten in einer Jahreszusammenstellung BMF, Schreiben v. 6.10.2017, IV C 6 – S 2145/07/10002 BStBl 2017 I S. 1320 Tz 25

Tab. 2: Aufzeichnungspflichten beim Arbeitszimmer[1]

3.2 Homeoffice (Pandemie)

Wird während der Pandemielage die Arbeit von zuhause auch verrichtet, kann für jeden Tag, an welchem der Steuerpflichtige nur von zuhause arbeitet, ein Pauschbetrag von 5 EUR als Werbungskosten abgezogen werden. Pro Jahr ist der Abzug auf 600 EUR beschränkt (Homeoffice-Pauschale). Zum Nachweis hat sich der BMF[1] wie folgt geäußert:

Aufgrund der besonderen Situation (insbes. nicht absehbare Entwicklung) ist davon auszugehen, dass zeitliche Abläufe nicht lückenlos dokumentiert worden sind. In diesen Fällen sollten für die Glaubhaftmachung schlüssige Angaben des Arbeitnehmers in der Regel ausreichen.

Für die Homeoffice-Pauschale entfallen folgende Arbeitszimmer-Nachweise

  • "kein anderer Arbeitsplatz"
  • "Mittelpunkt der Tätigkeit"

Aufwendungen für Arbeitsmittel und Telefon-/Internetkosten sind durch die Homeoffice-Pauschale nicht abgegolten und können daneben als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierüber sind Aufzeichnungen zu führen.

Sofern Monats-/Jahrestickets für zunächst beabsichtigte Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte erworben wurden und die Fahrten aufgrund tatsächlicher Tätigkeit in der häuslichen Wohnung nicht durchgeführt wurden, sind die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel als tatsächliche Kosten (bzw. neben der Entfernungspauschale neben der Homeoffice-Pauschale) abziehbar. Kosten für Tickets müssen nachgewiesen werden.

Die o. g. Ausführungen sind während der Corona-Pandemie anwendbar. Lt BMF-Schreiben wird dabei der Zeitraum vom 1.3.2020 bis zum 31.12.2021 angenommen.

Anmerkung (Stand 12/2021): Aufgrund der Lage im Dezember 2021 ist wohl mit einer Verlängerung nach 2022 zu rechnen.

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