Beträgt die Summe der positiven Einkünfte aus

  • nicht selbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen,
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen Einkünften

mehr als 500.000 EUR, müssen Aufzeichnungen und Unterlagen über die zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten 6 Jahre aufbewahrt werden. Im Fall der Zusammenveranlagung sind für die Feststellung des Überschreitens des Betrags von 500.000 EUR die Summe der positiven Einkünfte nach Satz 1 eines jeden Ehegatten oder Lebenspartners maßgebend.[1] Bestimmte Formvorschriften bestehen nicht. Aus den Aufzeichnungen muss jedoch die Ermittlung der steuerlich relevanten Werte ersichtlich sein.

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