Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und den Gewinn mindern. Sie sind bei den Gewinneinkünften abziehbar, dies sind:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,[1]
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2] und
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.[3]

Nach § 4 Abs. 5 EStG dürfen hingegen bestimmte Betriebsausgaben aus steuerpolitischen Gründen den Gewinn nicht mindern. Für so genannte gemischte Aufwendungen, die nicht unwesentlich betrieblich als auch privat veranlasst sind, besteht grundsätzlich ein Aufteilungsgebot. Ein Abzugsverbot besteht hingegen, wenn eine Trennung zwischen einem privaten und betrieblichen Anteil nicht möglich ist.[4]

Für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist der Begriff "Betriebsausgaben" ausschlaggebend.

Betriebsausgaben können sein:

  • betrieblich veranlasste Geldabflüsse, z. B. Barzahlungen oder Banküberweisungen, oder
  • Abgänge von Geldeswert, z. B. Entstehen von Verbindlichkeiten oder Abschreibungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge