Der Arbeitgeber kann also Mieten nur insoweit steuerfrei erstatten, wie sie die ortsübliche Miete einer 60-qm-Wohnung mit durchschnittlichem Wohnstandard am Beschäftigungsort nicht überschreiten. Mit anderen Worten: Will der Arbeitnehmer eine teurere Wohnung beziehen, kann er nur einen Teil seiner Mietaufwendungen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet erhalten.

Gleiches gilt, wenn sich der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort eine Eigentumswohnung kauft. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die Finanzierungs- sowie die laufenden Grundstückskosten nur bis zur Höhe der Miete für eine 60-qm-Wohnung steuerfrei erstattet erhalten.

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