Getragen vom Interesse des ICV, der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) und der International Group of Controlling (IGC) konnte mit der DIN SPEC 1086 ein breiter Konsens zum Grundkonzept des Controllings und der Rolle der Controller geschaffen werden.

DIN SPEC 1086 – ein nützliches Regelwerk

Die Intention der DIN SPEC 1086 besteht darin, dem Controlling als Führungsaufgabe und dem Service der Controller als Partner des Managements durch die Bündelung vieler Einzelmeinungen in einer allgemein akzeptierten Konvention ein anwendbares Regelwerk zu geben. Sie ist eine Orientierung für die Praxis, keine normative Richtlinie für die Wissenschaft. Organisationen, Unternehmen und Institutionen wird empfohlen, das allgemeine Regelwerk ihren spezifischen Besonderheiten anzupassen und inhaltlich auszufüllen. Mit der DIN SPEC 1086 ist es gelungen, die Grundpositionen von ICV und IGC in einem normativen Dokument als Orientierung für alle Bereiche der Wirtschaft und der Öffentlichkeit zu hinterlegen.

Im Wesentlichen wurden folgende Punkte definiert:[1]

  • Controlling bezeichnet den auf die Sicherstellung nachhaltiger Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Führungsprozess der betriebswirtschaftlichen Zielfindung, Planung und Steuerung einer Organisation. Die Controller sind Partner der für das Geschäft verantwortlichen Führungskräfte bzw. des Managements der Unternehmen und nehmen eine Dienstleistungsfunktion wahr. Diese Funktion kann auch ein Manager in Personalunion ausüben. Wird die Führungstätigkeit zu komplex bzw. zu umfangreich, ist es zweckmäßig, die Controllerfunktion eigenständig zu betreiben.
  • Controlling beruht auf proaktivem und zukunftsorientiertem Handeln zur

    • Rationalitätssicherung und Koordination bei der Findung und Festlegung unternehmenspolitischer, strategischer, operativer und finanzieller Ziele.
    • Formulierung von Strategien und operativen Plänen in Form von mess- und prüfbaren Zielen.
    • ganzheitlichen Betrachtung von Chancen und Risiken einer Organisation.
    • Sicherung der finanziellen Stabilität und Steigerung der Wirtschaftlichkeit.
  • Es werden vier fundamentale Grundsätze für Controlling als Führungsaufgabe definiert:

    • Transparenz,
    • Wahrhaftigkeit,
    • Plausibilität und
    • Konsequenz.
  • Fachlich werden u. a. integrierte, bereichsübergreifende Planung verlangt und Verständlichkeit, Handhabbarkeit und Bedeutsamkeit der verfügbaren Informationen aus Sicht der nutzenden Manager. Es geht um die Beschränkung auf entscheidungsrelevante Informationen – ein Zuviel führt zu Intransparenz.
  • In diesem Sinne ergeben sich eine Reihe von Anforderungen an das Instrumentarium der Controller, angefangen von der strategischen Planung über Planungsstrukturen, Verantwortlichkeiten und Richtlinien bis zu Kalkulationsverfahren, Berichtswesen, Definition von Kennzahlen samt Messmethoden, um nur einige zu nennen.
  • Besonders wichtig festzuhalten ist die Verantwortung des Controllers für ein entscheidungs- und verantwortungsgerechtes Leistungs-, Kosten-, Erlös- und Ergebnisrechnungssystem. Er baut Systeme zur Messung der Leistungsfähigkeit und der Leistungserbringung (Performance) der Struktureinheiten des Unternehmens auf. Diese orientieren sich in nachvollziehbarer Weise sowohl an den Gegebenheiten der Geschäftstätigkeit als auch an den Anforderungen der relevanten Interessengruppen (Stakeholder).
  • Die Festlegung der Zielinhalte und der Zielhöhen obliegt den verantwortlichen Führungskräften, sodass die Manager ihre eigene Verantwortung für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens wahrnehmen können.
  • Um seiner Funktion als Partner des Managements gerecht zu werden, muss sich jeder Controller auch ethischen Anforderungen stellen:

    • Er ist das betriebswirtschaftliche Gewissen seiner Organisation und vertritt deren Werte.
    • Er ist beim Aufbau und der Anwendung seiner Systeme und Richtlinien in erster Linie der erfolgreichen Unternehmensführung verpflichtet.
    • Er setzt die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, Instrumente und Methoden so ein, dass die Führungskräfte ihre eigene Verantwortung für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der Organisation erkennen können und bereit sind, sich an ihrem Beitrag messen zu lassen.

Diese Kernpunkte werden in der DIN SPEC 1086 näher erläutert und durch weitere Anforderungen ergänzt.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass auch die Controllinginformation einem Wirtschaftlichkeitsziel unterliegt. Das ist nicht nur eine Randbedingung, sondern ein Ziel an sich. Controllinginformationen sollen

  • Nutzen stiften,
  • Entscheidungsgrundlagen bereitstellen,
  • Grundlagen zur Ergebniskontrolle bieten und
  • effizient sein (kostenbewusstes Controlling).

Dies muss "führungsgerecht" erfolgen und so die Koordination im Unternehmen unterstützen. Dadurch kann die Steuerungsfunktion i. S. d. Bereitstellung von Verhaltensoptionen der Entscheidungsträger wahrgenommen werden.

[1] In diesem Dokument wiederholen sich Inhalte aus anderen Dokumenten von ICV und IGC. Das war das Ziel der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Normung.

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