Ist der Unternehmer ggf. zusammen mit seinem Ehegatten Eigentümer des Hauses, stellt sich die Frage, ob das häusliche Arbeitszimmer Betriebsvermögen ist. Sind beide Ehegatten Eigentümer, kann ohnehin nur der Eigentumsanteil des Unternehmers Betriebsvermögen werden.
Einfamilienhaus im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten: Ermittlung des zum Betriebsvermögen gehörenden Anteils
Der Unternehmer nutzt in seinem Einfamilienhaus ein häusliches Arbeitszimmer, das eine Größe von 20 % der Gesamtfläche hat. Er ist mit seinem Ehegatten je zur Hälfte Eigentümer des Hauses, sodass sein Eigentumsanteil 10 % beträgt. Es können somit nur 10 % der gesamten Immobilie dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. In vielen Fällen wird die Bagatellgrenze von 20.500 EUR nicht überschritten.
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