Mieten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Wohnung, in der jeder der Partner ein steuerlich zu berücksichtigendes häusliches Arbeitszimmer einrichtet, empfiehlt es sich, dass jeder der beiden Partner die Miete anteilig bezahlt. Jeder der Partner kann dann die Aufwendungen, die für das jeweilige häusliche Arbeitszimmer entstehen, als Werbungskosten bei der Ermittlung seiner Einkünfte abziehen. Es empfiehlt sich, Mietabrechnungen und Zahlungsbelege aufzubewahren.

Wenn die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Wohnung bzw. ein Gebäude gemeinsam erwerben, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass jeder Miteigentümer die Anschaffungskosten entsprechend seinem Miteigentumsanteil getragen hat. Andernfalls ist eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich.

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