nach einem Berufsunfall zählt nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, da kein Ersatz für entgehende oder entgangene Einnahmen vorliegt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge