Zuwendungen des Arbeitgebers zum Ausgleich von Kaufkraftverlusten bei Arbeitnehmern, die für einen begrenzten Zeitraum im Ausland tätig sind, sind in der von der Finanzverwaltung jeweils festgelegten Höhe steuerfrei.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen