Wird der gegenwärtige Arbeitslohn zugunsten einer wertgleichen Pensionszusage herabgesetzt, fließt dem Arbeitnehmer insoweit während seiner aktiven Arbeitszeit steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht zu.

 
Wichtig

Steuervorteile durch Entgeltumwandlung

Durch eine solche Verlagerung des Lohnsteuerabzugs in die Zeit des Ruhestands (nachgelagerte Besteuerung) kann eine Steuerstundung eintreten, die darüber hinaus häufig auch noch zu einer Minderung des Steuersatzes (Progression) führen wird.

Bei Herabsetzung künftigen Arbeitslohns durch Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung ist es unschädlich, wenn der bisherige ungekürzte Arbeitslohn weiterhin Bemessungsgrundlage für die künftigen Erhöhungen des Arbeitslohns oder andere Arbeitgeberleistungen (Weihnachtsgeld, Tantieme usw.) bleibt oder wenn vereinbart wird, dass Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sie für künftigen Arbeitslohn einseitig ändern können.[1]

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