Bei einer Auswärtstätigkeit können Steuerpflichtige die ihnen entstehenden Verpflegungsmehraufwendungen mit Pauschalen steuermindernd geltend machen.[1]

Für Reisetage im Inland gelten für das Jahr 2023 die folgenden im Gesetz festgelegten Pauschbeträge[2]:

  • für 1-tägige Auswärtstätigkeiten (ohne Übernachtung): Pauschbetrag von 14 EUR bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit;
  • für mehrtägige Auswärtstätigkeiten (mit Übernachtung):

    • Pauschbetrag von jeweils 14 EUR für den An- und Abreisetag;
    • Pauschbetrag von 28 EUR für "eingeschlossene" Tage.

Ab 2024 ist eine Erhöhung der Pauschbeträge auf 16 EUR bzw. 32 EUR geplant.[3]

[1]

S. Reisekosten.

[3] § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG i. d. F. des Wachstumschancengesetzes wie es am 17.11.2023 im Bundestag beschlossen wurde (BR-Drucksache 588/23). Hinweis: Aufgrund der am 24.11.2023 erfolgten Überweisung des Gesetzes durch den Bundesrat an den Vermittlungsausschuss lässt sich nach aktuellem Kenntnisstand nicht prognostizieren, ob und wie diese Änderungen tatsächlich verabschiedet werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge