Kurzbeschreibung

Darlehen eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer sind i. d. R. zinsgünstiger als Bankkredite. Mit diesem Rechner kann der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines zinslosen oder -verbilligten Arbeitgeberdarlehens berechnet werden.

Wichtige Hinweise

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten Geld aufgrund eines Darlehensvertrags überlassen wird. Ein Zinsvorteil liegt vor, wenn der zu zahlende Zins unter dem marktüblichen Zins liegt. Dagegen liegt kein Zinsvorteil vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz (sog. Maßstabszinssatz) gewährt.

Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR sind steuerlich unbeachtlich. Übersteigt die Restschuld am Ende des Lohnzahlungszeitraums den Betrag von 2.600 EUR, gehören die Zinsvorteile des Arbeitnehmers als geldwerter Vorteil zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Übersteigen die Zinsvorteile im Kalendermonat die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR nicht, bleiben sie steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt allerdings nur, wenn die Freigrenze nicht bereits durch andere Sachbezüge wie z. B. einen Tankgutschein ausgeschöpft ist.[1]

Hinweis

Maßstabszinssatz der Deutschen Bundesbank

Aus Vereinfachungsgründen kann für die Feststellung des Maßstabszinssatzes auf die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank[2] zurückgegriffen werden, die im Internet veröffentlicht und monatlich aktualisiert wird.

Für die Feststellung des marktüblichen Zinssatzes sollen die im Monat des Vertragsabschlusses von der Deutschen Bundesbank ermittelten und zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze für vergleichbare Referenzkredite an private Haushalte herangezogen werden (mit einem Abschlag von 4 %).

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