Rz. 4

Finanzwirtschaftlich stellt die Anzahlung einen Kredit des Abnehmers an seinen Lieferanten dar, der dadurch zustande kommt, dass der Besteller den Kaufpreis ganz oder teilweise vor Erhalt der Lieferung oder Leistung bezahlt.[1] Besonders häufig kommt diese Form der Kreditgewährung in Branchen wie mit langfristigen Fertigungen oder Spezialanfertigungen vor, z. B. Energiewirtschaft, Stahlbau, Baugewerbe, Maschinen- und Schiffbau.

[1] Vgl. Reiner/Haußer, in Schmidt, Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 3. Aufl. 2013, § 266 HGB Rz. 64.

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