Praxis-Beispiel

Beispiel 1:

festgesetzte Steuer 15.000 EUR
festgesetzte Vorauszahlungen 8.000 EUR
entrichtete Vorauszahlungen 5.000 EUR
rückständige Vorauszahlungen 3.000 EUR
anzurechnende Steuerabzugsbeträge 6.000 EUR
Abschlusszahlung (einschließlich der rückständigen  
Vorauszahlungen) 4.000 EUR
streitbefangene Steuer 5.000 EUR

Die Vollziehung ist nur i.H.v. 1.000 EUR auszusetzen (15.000 EUR - festgesetzte Steuer - ./. 8.000 EUR - festgesetzte Vorauszahlungen - ./. 6.000 EUR anzurechnende Steuerabzugsbeträge -). Die rückständigen Vorauszahlungen i.H.v. 3.000 EUR sind sofort zu entrichten.

Praxis-Beispiel

Beispiel 2:

festgesetzte Steuer 15.000 EUR
festgesetzte Vorauszahlungen 8.000 EUR
Vollziehungsaussetzung des  
Vorauszahlungsbescheids i.H.v. 3.000 EUR
entrichtete Vorauszahlungen 5.000 EUR
anzurechnende Steuerabzugsbeträge 6.000 EUR
Abschlusszahlung (einschließlich der in der  
Vollziehung ausgesetzten Vorauszahlungen) 4.000 EUR
streitbefangene Steuer 5.000 EUR

Die Vollziehung ist nur i.H.v. 1.000 EUR auszusetzen (15.000 EUR - festgesetzte Steuer - ./. 8.000 EUR - festgesetzte Vorauszahlungen - ./. 6.000 EUR - anzurechnende Steuerabzugsbeträge -). Die in der Vollziehung ausgesetzten Vorauszahlungen i.H.v. 3.000 EUR sind innerhalb der von der Finanzbehörde zu setzenden Frist (vgl. Nr. 8.2.2) zu entrichten. Der Restbetrag der Abschlusszahlung (1.000 EUR) muss nicht geleistet werden, solange die Aussetzung der Vollziehung wirksam ist.

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