Kurzbeschreibung

Arbeitnehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer), wird eine Bescheinigung über die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden persönlichen Besteuerungsmerkmale ausgestellt. Der Arbeitnehmer muss die Bescheinigung bei dem für den Arbeitgeber zuständigen Finanzamt (Betriebsstättenfinanzamt) beantragen und dem Arbeitgeber vorlegen. Die Bescheinigung muss jährlich neu beantragt werden.

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