Begriff

GmbH-Anteile sind – sofern es keine Einschränkungen im Gesellschaftsvertrag gibt – frei veräußerlich. Sie können verkauft und erworben werden. Zu beachten sind die rechtlichen Vorgaben zur Veräußerung bzw. zum Erwerb von GmbH-Anteilen (Abtretung, notarielle Beurkundung, Eintrag ins Handelsregister, Aufnahme in die Liste der Gesellschafter). Der (Ver- ) Kauf eines GmbH-Anteils ist ein steuerrechtlicher Vorgang. Je nach Stellung des Gesellschafters und Höhe und Dauer des Anteilsbesitzes gelten unterschiedliche Besteuerungsgrundsätze.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 17 EStG,§ 32d EStG,§ 8b KStG und § 21 UmwStG.

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