GmbH-Anteile sind frei übertragbar. Im Gesellschaftsvertrag können Verkaufserschwernisse (Zustimmungserfordernisse, Ankaufsrechte), oder Vorkaufsrechte (an Mit-Gesellschafter) vereinbart werden. Dem gegenüber stehen die Rechte, Pflichten und Beschränkungen, die für den Erwerber einer GmbH gelten.
Gesetzliche Regelungen finden sich in § 16 GmbHG und § 46 GmbHG.
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