Zusammenfassung

 
Überblick

Die insbesondere im deutschen Mittelstand weit verbreitete Form der Fremdfinanzierung mittels Bankdarlehen bietet für Kapitalsuchende zahlreiche Varianten. Tilgungsdarlehen, Annuitätendarlehen, endfällige Darlehen und Förderdarlehen sind hier nur einige Beispiele. Weit verbreitet ist in der Praxis das Annuitätendarlehen, das im Gegensatz zum Tilgungsdarlehen – während der Zinsbindungsfrist – eine monatlich, quartalsweise oder jährliche gleichbleibende Rate aufweist. Diese setzt sich aus einem stets veränderlichen Zins- und einem variablen Tilgungsanteil zusammen. Jede einzelne Tilgungsrate führt dazu, dass die Restschuld des Darlehens abnimmt und somit bei der nächsten Annuitätenrate der Zinsanteil ab- und der Tilgungsanteil zunimmt. Am Ende der Laufzeit entspricht die Summe der laufend ansteigenden Tilgungsraten dem gesamten Darlehensbetrag, sodass mit der letzten Rate eine vollständige Darlehensrückzahlung stattgefunden hat.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bei einem Annuitätendarlehen handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer. Zivilrechtlich ist das Gelddarlehen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Handelsrechtlich ist das Annuitätendarlehen auf der Passivseite der Bilanz im Bereich Fremdkapital in der Unterposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" auszuweisen. (§ 488 ff BGB; § 266 Abs. 3 Buchstabe C Nr. 2 HGB).

1 Die Behandlung der Annuitätenraten

Im Vertrag des Annuitätendarlehens ist die fixe Annuitätenrate üblicherweise festgelegt. In der Praxis kommen monatliche, quartalsweise, halbjährlich oder jährliche Zahlungsweisen vor.

1.1 Technische Berechnung der Annuitätenrate

Die Annuität wird errechnet, indem der Barwert des Darlehens – also die ursprüngliche Darlehenssumme (Nominalsumme) – mit dem Kapitalwiedergewinnungsfaktor multipliziert wird.

Annuität = Barwert x Kapitalwiedergewinnungsfaktor

Der Kapitalwiedergewinnungsfaktor wird wie folgt errechnet:

 
q n x (q-1) : (q n – 1)
q entspricht: 1 + Zinssatz : 100
n ist die Laufzeit in Jahren

Die eigenständige Berechnung der Annuität kann in der Praxis unterbleiben; das darlehensausgebende Kreditinstitut übernimmt diese Aufgabe.

 
So buchen Sie richtig

Beispiel für einen Tilgungsplan

Ein Kreditinstitut gewährt dem Unternehmer A am 2.1.01 ein Annuitätendarlehen in Höhe von 100.000 EUR. Im Darlehensvertrag wird eine Laufzeit von 5 Jahren vereinbart. Die Abbuchung der Annuität erfolgt jeweils am Ende eines jeden Jahres. Der vereinbarte Zinssatz beträgt 10 %. Das Kreditinstitut stellt 500 EUR laufzeitabhängige Bearbeitungskosten in Rechnung, ein externer Kreditvermittler berechnet zudem eine Vermittlungsprovision in Höhe von 900 EUR.

 
Jährliche Annuität: 100.000 EUR x 0,26379748 = 26.379,74 EUR

Finanzierungs- und Tilgungsplan:

 
Jahr

Restschuld

Jahresanfang
Tilgung Zinsen Annuität

Restschuld

Jahresende
01 100.000,00 16.379,74 10.000,00 26.379,74 83.620,26
02 83.620,26 18.017,71 8.362,03 26.379,74 65.602,55
03 65.602,55 19.819,49 6.560,25 26.379,74 45.783,06
04 45.783,06 21.801,43 4.578,31 26.379,74 23.981,63
05 23.981,63 23.981,58 2.398,16 26.379,74 0,05

Die Tabelle zeigt auf, dass die Annuitätenrate jedes Jahr gleich hoch ist (Spalte "Annuität"), während die Zinsbelastung mit zunehmender Laufzeit abnimmt (Spalte "Zinsen") und im Gegensatz dazu die Tilgungsrate Jahr für Jahr zunimmt (Spalte "Tilgung"). Die letzte Rate entspricht – bis auf einer kleinen Rundungsdifferenz – dem Tilgungsbetrag, der zur vollständigen Rückzahlung der verbleibenden Restschuld erforderlich ist.

 
So buchen Sie richtig

Buchung der Darlehensgutschrift am 2.1.01

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
1200/1800 Bank 100.000 EUR 0640/3160 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 100.000 EUR

Für die Verbuchung der Darlehensgutschrift als "Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten" stellen die Kontenrahmen spezielle Kontenbereiche zur Verfügung. Sofern mehr als ein Darlehen besteht, ist es empfehlenswert, pro Darlehen ein eigenes Darlehenskonto zu verwenden. Dies erleichtert die Zuordnung und die unterjährige Abstimmung. Die Kontenbereiche sind entweder nach Restlaufzeiten (Restlaufzeit bis 1 Jahr, Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre, Restlaufzeit größer 5 Jahre) oder mit freier Zuordnung ohne Restlaufzeitangaben unterteilt.

1.2 Drei Wege bei der Verbuchung der Annuitätenrate

Da sich die Annuitätenrate aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzt, ist diese aufzuteilen und getrennt zu verbuchen. Ein beliebter Buchhaltungsfehler besteht darin, die gesamte Annuitätenrate in einem Betrag als vermeintliche Tilgungsleistung gegen das Darlehenskonto zu verbuchen. Somit entsprechen sowohl der Saldo der Darlehensverbindlichkeit (zu viel verbucht) als auch das Zinsaufwandskonto (zu wenig verbucht) nicht dem tatsächlichen Stand.

Angaben über die Höhe des jeweiligen Zins- und Tilgungsanteils können über verschiedene Quellen in Erfahrung gebracht werden. Oftmals ist dem Darlehensvertrag ein detaillierter, über die gesamte Abrechnungslaufzeit ausgestellter Zins- und Tilgungsplan beigefügt. Falls di...

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