Für jedes angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut wird eine Anlagenkartei erstellt. Hierin werden folgende Werte festgehalten:

  • das Anschaffungs-/Herstellungsdatum,
  • die Anschaffungs-/Herstellungskosten,
  • die Nebenkosten,
  • die Nutzungsdauer,
  • die Abschreibungen
  • die Wertverluste.

Diese Anlagenkartei aus der Anlagenbuchführung bildet dann auch die Grundlage für die Inventur und die Aufstellung des Inventars.

In den Anlagenkarteien wird das gesamte Sachanlagevermögen erfasst. Jede Wertveränderung muss dokumentiert werden.

Bei den Abschreibungen kann der Kaufmann/Unternehmer für die bilanziellen, steuerlichen und kalkulatorischen Abschreibungen unterschiedlich hohe Beträge ermitteln. Das Handelsgesetzbuch stellt beispielsweise auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Das Steuerrecht kennt AfA-Tabellen, die vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben werden. Die Nutzungsdauer für die Wirtschaftsgüter wird damit für steuerliche Zwecke vorgegeben, handelsrechtlich entscheidet jedoch der Kaufmann/Unternehmer über die Dauer der Nutzung. Bei der kalkulatorischen AfA hat der Unternehmer freie Hand und kann von seinen betrieblichen Erfahrungssätzen ausgehen.

Zum Ende des Geschäftsjahres können mittels der Anlagenbuchführung so die aktuellen Vermögenswerte des Anlagevermögens für alle 3 Sparten ermittelt werden.

Muster einer Anlagenkartei (erstellt mit Lexware-Buchhalter)

Anlage 1: Muster einer Anlagenkarteikarte

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge