Rz. 183

Gem. IAS 33 hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen das unverwässerte Ergebnis je Aktie und das verwässerte Ergebnis je Aktie im IFRS-Abschluss offenzulegen. Sowohl das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie bezieht sich auf das Netto-Periodenergebnis, welches den Stammaktionären zuzuordnen ist. Falls in der GuV- bzw. Gesamtergebnisrechnung infolge des Ausweises von Ergebnisbeiträgen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (IAS 1.82 d) freiwillig auch das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen innerhalb des GuV-Abschnitts dargestellt wird, ist nach IAS 33.9 bzw. 33.30 auch das den Stammaktionären zurechenbare unverwässerte bzw. verwässerte Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen offenzulegen.

 

Rz. 184

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ist wie folgt definiert:

 
Unverwässertes Ergebnis je Aktie = Periodenergebnis – Dividende an Vorzugsaktionäre
Ø Anzahl ausstehender Stammaktien während des Gj

Für die Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses finden neue Aktien gegen Entgelt gem. IAS 33.21 erst ab dem jeweiligen Ausgabezeitpunkt Berücksichtigung; ebenso werden Aktienrückkäufe nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mindernd ab dem Zeitpunkt des Rückkaufs erfasst.[1] Dagegen führt die Ausgabe von Gratisaktien zu einer rückwirkenden Anpassung der Vergleichswerte der Vorperioden. Der Abzug der an Vorzugsaktionäre ausgezahlten Dividende findet nur dann statt, wenn die Vorzugsaktionäre nicht am Liquidationserlös beteiligt sind. Falls das unverwässerte Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen errechnet und angegeben wird, ist im Zähler das Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen abzüglich des Anteils, der auf nicht beherrschende Anteilseigner und als Dividende auf Vorzugsaktionäre entfällt, zu verwenden (IAS 33.9 i. V. m. 33.12).

 

Rz. 185

Das verwässerte Ergebnis je Aktie erhält man, indem die Wirkung sämtlicher potenzieller Stammaktien berücksichtigt wird (z. B. Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen), sofern diese zu einer Verwässerung (d. h. Verschlechterung) des Ergebnisses je Aktie führen (IAS 33.41). Dabei wird davon ausgegangen, dass sämtliche potenziellen Stammaktien mit einer Verwässerungswirkung zum durchschnittlichen Kurswert in Stammaktien umgewandelt werden.

 

Rz. 186

 

Beispiel:[2]

 
Periodengewinn (den Stammaktionären zuzuordnen) 10.000.000 EUR  
ausstehende Stammaktien im Jahresdurchschnitt 2.000.000 Stück  
Ø Kurswert einer Stammaktie 120 EUR  
Potenzielle Stammaktien    
– 100.000 Optionen mit Ausübungspreis 60 EUR  
– 6 %ige Wandelschuldverschreibung mit    
Nominalbetrag 100.000.000 EUR  
Wandlungsverhältnis 1.000 EUR Obligation = 10 Stammaktien
Steuersatz 35 %  
 
Unverwässertes Ergebnis je Aktie Periodengewinn Stammaktien Ergebnis je Aktie
10.000.000 EUR 2.000.000 5,00 EUR
Verwässert durch:
Optionen Keine Erhöhung 0 EUR 50.000  
  10.000.000 EUR 2.050.000 4,88 EUR
Wandelschuldverschreibung Zinsersparnis nach Steuern 3.900.000 EUR 1.000.000  
Verwässertes Ergebnis je Aktie 13.900.000 EUR 3.050.000 4,56 EUR

Tab. 8: Ermittlung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie

Der Verwässerungseffekt, der durch die Option eintritt, lässt sich wie folgt ermitteln:

Beizulegender Zeitwert der Optionen = (120 EUR – 60 EUR) * 100.000 = 6.000.000 EUR

Beizulegender Zeitwert der Optionen/∅ Kurswert der Aktie = 6.000.000 EUR/120 EUR = 50.000

Die Wandelschuldverschreibungen haben folgende Auswirkungen auf das Ergebnis je Aktie: Das Ergebnis, welches auf die Stammaktionäre entfällt, erhöht sich aufgrund des Wegfalls der Zinsen – unter Berücksichtigung des Steuereffekts – um 100.000.000 EUR * 6 % * (1 – 0,35) = 3.900.000 EUR. Gleichzeitig erhöht sich die Anzahl der Stammaktien um 100.000.000 EUR * 10 Stammaktien/1.000 EUR = 1.000.000 Stammaktien.

 

Rz. 187

vorläufig frei

[2] In Anlehnung an Kirsch, Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS, 13. Aufl. 2021, S. 539 f.

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