Rz. 212

Der für den Anhang erforderliche Informationsbedarf lässt sich – in Abhängigkeit von der Art der im Anhang offenzulegenden Information entweder mittels Kontenplans, Kontenauswertung, statistischer Aufzeichnungen, Prognosen oder Simulationsrechnungen gewinnen.

 
  aktuelle Information hypothetische Information zukünftige Information
quantitative Information

Kontenplan

(Kontenauswertung)
Simulationsrechnung

Prognosen

(statistische Aufzeichnungen)
qualitative Information Aufzeichnungen und Dokumentationen

Tab. 9: Methoden der Generierung des Informationsbedarfs für den IFRS-Anhang

 

Rz. 213

Die kontenmäßige Abbildung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die zusätzliche Information[1]

  • exakt aufgenommen werden soll (d. h. Ungenauigkeiten durch andere Aufzeichnungsarten möglichst ausgeschlossen werden sollen) und/oder
  • die zusätzliche Information unmittelbar in bereits bestehende Entwicklungsrechnungen implementiert werden kann und/oder
  • voraussichtlich eine Vielzahl von Einzelsachverhalten aufgezeichnet werden müssen, um die Angabe im IFRS-Abschluss zu generieren, und
  • es sich entweder um Daten der laufenden oder einer vergangenen (im Falle einer retrospektiven Umsetzung von Berichtsanforderungen) Berichtsperiode handelt.

Beispielsweise können die im Anhang offenzulegenden Anlagespiegel, Rückstellungsspiegel (einschließlich Pensionsrückstellungen), der "Wertberichtigungsspiegel" (vgl. Rz. 115) sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung durch eine entsprechende Erweiterung des Kontenplans abgebildet werden.

 

Rz. 214

Die mittels Kontenauswertung abzuleitenden quantitativen Anhangangaben erstrecken sich auf Informationen, welche über den primären Konteninhalt hinausgehen. Diese zusätzlichen Informationen können entweder über die Auswertung des Gegenkontos oder Mitgabe von Informationen im Buchungstext erfasst werden. Weiterhin können Kontenauswertungen bei einer Mehrfachauswertung von Daten nach unterschiedlichen Kriterien eingesetzt werden. Anwendungsfelder der Kontenauswertung bilden:

  • Informationen zur Segmentberichterstattung,
  • Informationen zur Kapitalflussrechnung, z. B. Auswertung der zum Fonds "Liquide Mittel" zählenden Konten hinsichtlich der Identifizierung der Herkunft der Finanzmittelströme.[2]

Sowohl der Kontenplan als auch in Einzelfällen die Kontenauswertung sind geeignete Methoden, um die aktuellen quantitativen Informationen des IFRS-Abschlusses abzubilden.

 

Rz. 215

Prognosen lassen sich für alle Informationen verwenden, in denen die IFRS Angaben über zukünftige mögliche bzw. zu erwartende Ereignisse oder Daten vorschreiben. Prognosen können sich dabei nicht nur auf quantitative, sondern im Einzelfall auch auf qualitative Informationen beziehen. Prognosen selbst sind zwar kein Bilanzierungsgegenstand, jedoch basiert eine Reihe von Bilanzansätzen auf Prognosen. Bei großer Bedeutung der Prognosen für die Bilanzierung fordert demgemäß auch der IASB eine Offenlegung der entsprechenden zukunftsbezogenen Annahmen, die mittels entsprechender Prognosen generiert werden. Insbesondere zählen zu den im Anhang offenzulegenden quantitativen Prognoseinformationen:

  • die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden (IAS 1.125),
  • versicherungsmathematische Parameter zur Ermittlung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen (IAS 19.144), u. a. verwendeter Diskontierungssatz (Zinssatz erstrangiger festverzinslicher Industrieanleihen gem. IAS 19.83), erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungsrate, Rententrend oder Kostentrend in der medizinischen Versorgung,
  • Angaben zu den Ermittlungsmethoden und Bewertungstechniken zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts für die einzelnen Kategorien finanzieller Vermögenswerte und Schulden (IFRS 13.91),

Die Einschätzungen des Managements, welche das Management bei Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen hat und die sich wesentlich auf den IFRS-Abschluss auswirken (IAS 1.122), stellen demgegenüber qualitative Prognoseinformationen dar (u. a. Absicht des Managements, auf welche Art und Weise die Bericht erstattende Einheit beabsichtigt, die den latenten Steuern zugrunde liegenden Vermögenswerte und Schulden zu realisieren[3]).

 

Rz. 216

Prognosen können häufig um statistische Aufzeichnungen ergänzt bzw. gestützt werden. Beispielsweise werden Prognosen zu den zukunftsbezogenen Annahmen bezüglich der versicherungsmathematischen Parameter zumeist auf die Auswertung der Entwicklung dieser versicherungsmathematischen Parameter in der Vergangenheit gestützt.

 

Rz. 217

Simulationsrechnungen sind überall dort zu verwenden, wo das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen die Auswirkungen von Parameteränderungen auf Zielgrößen des Abschlusses darstellen soll. Nach gegenwärtigem Stand sind insbesondere folgende Simulationsrechnungen im Anhang offenzulegen:

  • Angabe der Sensitivität der Buchwerte bei Änderung der in der Prognose verwendeten Schätzungen gem. IAS 1.129b (vgl. Rz. 76 ff.),
  • Sensitivitätsanalyse des Betrags der leist...

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