Rz. 9

Der Anhang umfasst neben den gesetzlichen Pflicht- und Wahlpflichtangaben (vgl. Rz. 11 ff.) auch zusätzliche Angaben. Diese lassen sich weiterhin unterteilen in Angaben aufgrund von Empfehlungen privater Gremien und sonstige freiwillige Angaben. Zu den Angaben aufgrund von Empfehlungen privater Gremien zählen die Angaben des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und Angaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).[1]

 

Rz. 10

Sofern über die Pflicht- und Wahlpflichtangaben zusätzliche Informationen im Anhang gegeben werden, gilt auch für diesen Teil des Jahresabschlusses der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gemäß § 243 Abs. 2 HGB (vgl. Rz. 24). Hinsichtlich der Gliederung des Anhangs vgl. Rz. 25 ff.

[1] Vgl. Armeloh, DB 2016, S. 2130 ff.

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