Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben.[1]

 
Praxis-Beispiel

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Aktivseite der Bilanz

  • Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, das nicht abnutzbare Sachanlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Folgende Nutzungsdauern werden den Abschreibungen zugrunde gelegt: Grundstücke und Gebäude 25 bis 50 Jahre, Technische Anlagen 10 bis 15 Jahre, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre.
  • Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
  • Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
 
Praxis-Beispiel

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Passivseite der Bilanz

  • Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit einem fristenkongruenten Marktzinssatz abgezinst worden.
  • Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

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