Unter den Begriff Altersvorsorge fallen alle Maßnahmen eines Steuerpflichtigen, die ihn in die Lage versetzen, nach seinem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben seinen Ruhestand aus angespartem Vermögen und sonstigen Anwartschaften sicher zu stellen. Man unterscheidet hierbei im Wesentlichen die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Bestimmte Modelle der Altersvorsorge werden staatlich besonders gefördert.
Im Rahmen der Altersvorsorge gelten insbesondere folgende gesetzlichen Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch VI
- Betriebsrentengesetz
- Einkommensteuergesetz (insbesondere §§ 3 Nr. 55, 62, 63, 66 EStG, §§ 6a, 10, 10a, 22, 22a EStG und §§ 82 – 97 EStG)
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
- BMF, Schreiben v. 6.12.2017, IV C 5 – S 2333/17/1002, BStBl 2018 I S. 147
- BMF, Schreiben v. 8.8.2019, IV C 5 – S 2333/19/10001, BStBl 2019 I S. 834
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