Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) sollte der freiwillige Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung steuerlich begünstigt werden. Die gesetzlichen Regelungen hierzu wurden in das Einkommensteuergesetz[1] und das Gesetz zur Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen aufgenommen (AltZertG). Im EStG ist ein zusätzlicher Sonderausgabenzug[2] für sog. Altersvorsorgebeiträge gesetzlich festgeschrieben. Dieser wird ergänzt um eine progressionsunabhängige Zulage[3], damit auch Bezieher kleinerer Einkommen und kinderreicher Familien in den Genuss der staatlichen Förderung gelangen. Ob der Abzug bei der Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage oder die Inanspruchnahme der Zulage für den Einzelnen günstiger ist, wird vom Finanzamt im Rahmen einer Günstigerprüfung ermittelt.[4]

Konkret basiert die „Riester-Rente” auf einer Kombination aus 2 Förderungen. Der Festsetzung einer Zulage auf der einen sowie dem Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuerveranlagung auf der anderen Seite. Dabei wird zunächst auf Antrag die progressionsunabhängige Zulage gewährt. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird dann im Wege einer Günstigerprüfung für jeden Einzelnen ermittelt, ob der Sonderausgabenabzug eine über die Zulage hinausgehende steuerliche Entlastung mit sich bringt. Ist dies der Fall, wird der Sonderausgabenabzug gewährt und die zustehende Zulage gegen gerechnet. Ist der Sonderausgabenabzug ungünstiger, bleibt es lediglich bei der Festsetzung der Zulage.

Aufgrund der steuerlichen Förderungen tritt in der Ansparphase de facto eine Steuerfreistellung ein. Deshalb werden die Leistungen aus den Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase (voll) nachgelagert besteuert.[5]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge