Bei dem sog. Gleichverteilermodell reduziert der Arbeitnehmer über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner üblichen Arbeitszeit.

In der Praxis wird aber fast ausschließlich vom sog. Blockmodell Gebrauch gemacht. Hier wird die Altersteilzeit in die Arbeitsphase einerseits und in die Freistellungsphase andererseits unterteilt. In der Arbeitsphase erfolgt keine Kürzung der Arbeitszeit. In der Freistellungsphase ist der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt.

Das dritte/andere Modell ist mit dem Arbeitgeber individuell zu vereinbaren. Hierbei kann die Verteilung der Arbeitszeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell besprochen werden. Auch eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit oder Arbeitstage ist hierbei möglich.

Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung.

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