Das Grundkapital der Aktiengesellschaft ist in Aktien zu zerlegen. Damit verkörpert die Aktie eine bestimmte Quote an der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang ist zwischen Nennwertaktien und Stückaktien zu unterscheiden.[1] Der Mindestnennbetrag bei Nennwertaktien beträgt 1 EUR. Stückaktien verkörpern jeweils den gleichen Bruchteil des Grundkapitals.

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