Ebenfalls im AktG geregelt ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien.[1] Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter persönlich haftender Gesellschafter ist und das übrige Grundkapital aus Aktien besteht. Die Aktionäre haften hierbei nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Es handelt sich damit bei der KGaA also um eine Mischform aus einer Kommanditgesellschaft und einer Aktiengesellschaft. Hieraus ergeben sich einige Besonderheiten hinsichtlich der Rechnungslegung bei diesen Gesellschaften, vor allem in steuerlicher Hinsicht weist diese Gesellschaftsform aber einige Besonderheiten auf.

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