Die Hauptversammlung kann eine Sachausschüttung beschließen, wenn die Satzung diese Möglichkeit vorsieht.[1] Ein besonderes Problem ist die Bewertung der Sachausschüttung. Wie eine solche richtig zu bewerten ist, wird in der Literatur kontrovers diskutiert.[2] Zutreffend erscheint es, vom Verkehrswert als dem richtigen Wert auszugehen.
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