Der Aufsichtsrat hat für seine Prüfung einen Monat Zeit nach Vorlage des Jahresabschlusses und der ergänzenden Unterlagen. Innerhalb dieser Frist hat er seinen Bericht dem Vorstand zuzuleiten.[1] Nach Ablauf eines Monats hat der Vorstand dem Aufsichtsrat eine Frist von einem weiteren Monat zu setzen. Wird auch innerhalb dieses 2. Monats der Bericht nicht zugeleitet, gilt der Jahresabschluss als nicht gebilligt.

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