§§ des EStG Inhalt der Bestimmung

2021

EUR

2022

EUR

2023

EUR
§ 1 Abs. 3

Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Summe der Einkünfte muss der deutschen Einkommensteuer unterliegen zu mindestens (relative Wesentlichkeitsgrenze) oder
90 % 90 % 90 %
  nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte übersteigen nicht 9.744 10.347 10.908
  bei Ehegatten Verdoppelung auf 19.488 20.694 21.816
§ 3 Nr. 11 i. V. m. R.3.11 LStH Beihilfen und Unterstützungen steuerfrei bis 600 600 600
§ 3 Nr. 11a Corona-Sonderzahlung; allgemeine Regelung 1.500 1.500 ---
§ 3 Nr. 11b Corona-Sonderzahlung; spezieller Personenkreis   4.500 ---
§ 3 Nr. 26 Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten steuerfrei bis 3.000 3.000 3.000
§ 3 Nr. 26a Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich 840 840 840
§ 3 Nr. 34 Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung 600 600 600
§ 3 Nr. 34 Buchst. b kurzfristigen Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen aus zwingenden, beruflich veranlassten Gründen 600 600 600
§ 3 Nr. 38 Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen steuerfrei bis 1.080 1.080 1.080
§ 3 Nr. 39 Überlassung von Vermögensbeteiligungen: jährlicher Höchstbetrag 1.440 1.440 1.440
§ 3b Abs. 2 Der für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge maßgebliche Stundenlohn ist auf ... EUR begrenzt 50 50 50
§ 4 Abs. 5 Nr. 1 Freigrenze für betrieblich veranlasste Geschenke 35 35 35
§ 4 Abs. 5 Nr. 6 Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung u. Betriebsstätte      
  je Entfernungskilometer 0,30 0,30 0,30
  ab dem 21. Kilometer 0,35 0,38 0,38
  Nachweispflicht bei Fahrkosten jährlich mehr als EUR 4.500 4.500 4.500
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c

Home-Office Tagespauschale

Maximal im Jahr abzugsfähig

5

600

5

600

6

1.260
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören Erhaltungsaufwendungen, wenn sie innerhalb von ... Jahren 3 3 3
  seit Anschaffung entstanden sind und die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer nicht mehr als ... der Anschaffungskosten des Gebäudes betragen haben. 15 % 15 % 15 %
§ 7 Abs. 1 Satz 4 AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter ist bei Anschaffung oder Herstellung während des Jahres pro Monat mit ... anzusetzen 1/12 1/12 1/12
§ 7 Abs. 2

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Prozentsatz höchstens das Zweieinhalbfache des linearen AfA-Satzes, maximal jedoch
25 % 25 % 25 %
§ 7b Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden … Jahren bis zu … zusätzlich zur linearen AfA

3[1]

5 %

3[2]

5 %

3[3]

5 %
§ 7h Erhöhte Absetzung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten u. städtebaulichen Entwicklungsbereichen AfA-Satz 9 % 9 % 9 %
  Begünstigungszeitraum (... Jahre); 8 8 8
  in den darauffolgenden ... Jahren 4 4 4
  AfA-Satz 7 % 7 % 7 %
§ 7i Erhöhte Absetzung bei Baudenkmalen AfA-Satz 9 % 9 % 9 %
  Begünstigungszeitraum ... Jahre 8 8 8
  in den darauf folgenden ... Jahren 4 4 4
  AfA-Satz 7 % 7 % 7 %
§ 8 Abs. 2 Sachbezüge      
 
  • Unterkunft (monatlich)
237 241 265
 
  • Mahlzeiten (täglich)
     
 
  Frühstück
1,83 1,87 2,00
 
  Mittagessen/Abendessen
3,47 3,57 3,80
§ 8 Abs. 2 Zinsersparnisse      
 
  • Freigrenze für Darlehen
2.600 2.600 2.600
§ 8 Abs. 2 Satz 11 Freigrenze für Sachbezüge je Monat 44 50 50
§ 8 Abs. 3 Freibetrag für Belegschaftsrabatte 1.080 1.080 1.080
  Kürzung des üblichen Endpreises um 4 % 4 % 4 %
§ 9 Abs. 1 Satz 1 Reisekosten bei Dienstreisen      
 
  • Fahrtkosten je km (pauschal)
     
 
  Pkw
0,30 0,30 0,30
 
  • andere motorbetriebene Fahrzeuge
0,20 0,20 0,20
§ 9 Abs. 4a
  • Verpflegungsmehraufwendungen
    0,20
 
  Abwesenheit 24 Stunden
28 28 28
 
  Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
14 14 14
 
  An- und Abreisetag, wenn eine Übernachtung stattfindet je
14 14 14
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Entfernungspauschale zur Abgeltung von Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte      
  je Entfernungskilometer 0,30 0,30 0,30
  ab dem 21. Kilometer 0,35 0,38 0,38
  Nachweispflicht bei Fahrtkosten jährlich mehr als 4.500 4.500 4.500
§ 9 Abs. 1 Nr. 5b Mehraufwendung für Übernachtung im Kfz 8 8 8
§ 9a Nr. 1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.000 1.200 1.230
 
  • für Versorgungsempfänger
102 102 102
  Werbungskosten-Pauschbetrag      
  102 102 102
§ 10 Abs. 1 Nr. 5

Kinderbetreuungskosten

Aufwendungen je Kind max. zu
2/3 2/3  
  Höchstbetrag jährlich 4.000 4.000

2/3

4.000
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 Aufwendungen für Berufsausbildung/Weiterbildung (Höchstbetrag) 6.000 6.000 6.000
§ 10 Abs. 1 Nr. 9

Schulgeld

30 % des Entgelts max.
5.000 5.000 5.000
§ 10 Abs. 3

Altersvorsorgeaufwendungen

Höchstbetrag

abziehbar zu

25.717/51.574

92 %

25.639/51.278

94 %

26.528/53.056

100 %
§ 10 Abs. 4

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

– Höchstbetrag § 10 Abs. 4 Satz 1 EStG
2.800 2.800 2.800
– Höchstbetrag § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG 1.900 1.900 1.900
§ 10a Abs. 1 Zusätzliche Altersvorsorge abziehbar...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge