Maßgebende Restlaufzeit
Die Restlaufzeit einer Verbindlichkeit, die in gleichen Jahresraten getilgt wird, endet mit Fälligkeit der letzten Rate. Ferner finden die o. g. Grundsätze sinngemäße Anwendung.
Maßgebender Vervielfältiger
Bei Anwendung der Vereinfachungsregelung erfolgt die Bewertung einer unverzinslichen Verbindlichkeit, die in gleichen Jahresraten getilgt wird, mit Hilfe der in Anlage 2 des BMF-Schreibens v. 26.5.2005[1] beigefügten Tabelle 3. Der Vervielfältiger für die Abzinsung ist der Tabelle zu entnehmen, die für wiederkehrende und zeitlich beschränkte Leistungen anzuwenden ist. Dabei ist der Mittelwert einer jährlich vorschüssigen und jährlich nachschüssigen Zahlungsweise zugrunde zu legen. Um den Betrag der abgezinsten Verbindlichkeit zu ermitteln, wird der Jahreswert (Jahresbetrag) der Verbindlichkeit mit dem von der Restlaufzeit abhängigen Vervielfältiger multipliziert. Der Jahreswert ist hierbei definiert als die Summe der Zahlungen innerhalb eines Jahres.
Auszug aus der Tabelle 3:
Anzahl der Jahre | Vervielfältiger | Anzahl der Jahre | Vervielfältiger |
---|---|---|---|
1 | 0,974 | 11 | 8,315 |
2 | 1,897 | 12 | 8,856 |
3 | 2,772 | 13 | 9,368 |
4 | 3,602 | 14 | 9,853 |
5 | 4,388 | 15 | 10,314 |
6 | 5,133 | 16 | 10,750 |
7 | 5,839 | 17 | 11,163 |
8 | 6,509 | 18 | 11,555 |
9 | 7,143 | 19 | 11,927 |
10 | 7,745 | 20 | 12,279 |
Berechnung der abgezinsten Verbindlichkeit
Ein Unternehmer hat zum Bilanzstichtag 31.12.01 eine unverzinsliche Verbindlichkeit mit einem Restwert von 10.000 EUR zu bewerten, die an jedem 1. Tag eines Monats i. H. v. 500 EUR zu tilgen ist. Zum 31.12. stehen insgesamt noch 20 Raten à 500 EUR bis zur vollständigen Tilgung aus. Die Schlussrate wird somit am 1.8.03 erfolgen. Die Restlaufzeit beträgt ab dem Bilanzstichtag folglich 1 Jahr, 7 Monate und 1 Tag. Der Jahreswert beträgt 12 x 500 EUR = 6.000 EUR. Unter Anwendung der Tabelle 3 zu § 12 Abs. 3 BewG wird der Abzinsungsfaktor wie folgt ermittelt:
Kapitalwert für 2 Jahre = | 1,897 |
Kapitalwert für 1 Jahr = | 0,977 |
Differenz = | 0,923 |
davon 7/12 von 0,923 + 1/360 von 0,923 = | 0,541 |
Der anzuwendende Vervielfältiger beträgt (0,974 + 0,541) | 1,515 |
Der Unternehmer muss seine Verbindlichkeit zum 31.12.01 mit dem abgezinsten Wert von (6.000 EUR × 1,515 =) 9.090 EUR ansetzen.
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