Rz. 224

Generell besteht hinsichtlich der Wertaufholungen nach IFRS ebenso wie nach HGB eine Zuschreibungspflicht. Dabei ist der Zuschreibungsbetrag analog nach IAS 36.117 auf die Höhe begrenzt, die sich bei fiktiver regulärer Abschreibung zum Stichtag ergeben hätte, was eine Art Schattenbuchführung erfordert. Für die Ermittlung des Zuschreibungsbedarfs ist ein spiegelbildliches Verfahren wie bei dem Impairment-Test notwendig. Somit sind jährlich die Indizien für einen Wertverlust mit Blick auf eine Wertsteigerung zu prüfen. Für den Fall, dass ein solches Anzeichen vorliegt, sind der Value in Use und der Nettoveräußerungspreis zu ermitteln. Liegt mindestens einer von diesen oberhalb des aktuellen Buchwerts, so ist auf den höheren der beiden Werte unter Beachtung der Obergrenze bei den fiktiv fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzuschreiben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge