Rz. 37

Bei der progressiven Abschreibung steigen die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr. Es handelt sich um eine Umkehrung der degressiven Abschreibung. Analog zu dieser kann daher geometrisch oder arithmetisch progressiv abgeschrieben werden.

Bei der progressiven Abschreibung werden die ersten Jahre der Nutzung weniger stark, die späteren Jahre immer stärker mit Abschreibungen belastet. Die progressive Abschreibung entspricht dann dem tatsächlichen Nutzungsverlauf, wenn Anlagen erst mit fortschreitender Nutzungsdauer in die volle Nutzung hineinwachsen.

 
Praxis-Beispiel

Großkraftwerke, Anlagen von Verkehrsunternehmen, Erdgasleitungen.

Die progressive Abschreibung ist handelsrechtlich nur ausnahmsweise zulässig, wenn diese Abschreibungsmethode den tatsächlichen Wertverzehr zutreffend erfasst. Wenn der Wertverzehr analog der unterschiedlichen Nutzung der Anlage ist, bietet sich aber eher die leistungsbedingte Abschreibung an.

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