Zu den freien Berufen zählen auf jeden Fall die im Gesetz genannten Katalogberufe:

 
Heilberufe Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe Technische ­Berufe Medienberufe

Ärzte

Zahnärzte

Tierärzte

Heilpraktiker

Dentisten

Krankengymnasten

Rechtsanwälte

Notare

Patentanwälte

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Beratende Volks- und Betriebswirte

Vereidigte Buchprüfer

Steuerbevollmächtigte

Vermessungsingenieure

Ingenieure

Architekten

Handelschemiker

Lotsen

Journalisten

Bildberichterstatter

Dolmetscher

Übersetzer

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