Umsatzerlöse im Sinne der Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 277 Abs. 1 HGB die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug der Umsatzsteuer, sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern sowie von Erlösschmälerungen, z. B. Skonti und Rabatte. Erlöse, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stammen, sind den sonstigen betrieblichen Erträgen zuzurechnen.

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