Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten.[1]

Die Aufwendungen einer Sparkasse im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit dem Ziel der Verbesserung ihres eigenen Ergebnisses betreffen den originären Geschäftswert (Goodwill) der Sparkasse, wenn sie mittels dieser Beteiligung die Möglichkeit erlangt,

  • Kontakte zur Wirtschaft aufzunehmen,
  • den automatischen Zugang zu Existenzgründern zu erhalten,
  • Firmenkunden mit hohem Wachstumspotenzial anzuwerben,
  • den Wirtschaftsstandort zu stärken,
  • eine Grundlage für eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit durch Finanzierung in der Gründungsphase zu schaffen sowie
  • eine Ansehensverbesserung im Kreis zu erzielen,

indem sie einen Ruf als kompetenter Partner in Sachen Wirtschaftsförderung erlangt. Derartige Vorteile betreffen daher nicht den Wert der Beteiligung als solche. Der Geschäftswert enthält darüber hinaus weitere Elemente wie Ruf, Kundenstamm, Bezugs- und Absatzmöglichkeiten, Standort, Organisation, Know-how und Belegschaftsqualität.[2]

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