Als klassisches Instrument der strukturierten Finanzierung gilt die Projektfinanzierung. Bei der Projektfinanzierung handelt es sich um die Finanzierung einer geschlossenen und selbsttragenden Wirtschaftseinheit, bei der sich die Kreditgeber in ihrer Kreditentscheidung primär auf den zukünftigen Cashflow bzw. Ertrag des Projekts sowie auf die generierten Vermögensgegenstände als Sicherheiten für die Rückzahlung der von ihnen vergebenen Kredite stützen.

In der Praxis entscheidet der Finanzgeber des Projektes, ob die getroffenen Annahmen der Projektinitiatoren über die Durchführbarkeit, die Inbetriebnahme des Projektes und die Absatzpotentiale eine plausible Rückzahlung des Kredites aus den zukünftigen Zahlungsströmen des Projektes erwarten lassen.

Ein Rückgriff auf die Projektinitiatoren ist durch die Übertragung aller Rechte und Pflichten auf die Zweckgesellschaft nicht uneingeschränkt möglich. Ist die Projektfinanzierung als "Non-recourse"-Finanzierung ausgestaltet, haftet der Initiator nur in Höhe des eingebrachten Eigenkapitals in die Zweckgesellschaft. Aus Gründen der Kreditwürdigkeit ist es ebenfalls üblich, eine "Limited-recourse"-Finanzierung einzurichten, bei der neben dem eingebrachten Eigenkapital eine weitergehende Haftung der Sponsoren z. B. durch betragsmäßig, zeitlich oder situativ limitierte Nachschusspflichten hergestellt wird. Bei der "Full-recourse"-Finanzierung besteht ein vollständiger Rückgriff auf die Projektinitiatoren.

Anwendung findet die Projektfinanzierung bisher insbesondere im Bereich der Energiewirtschaft, der Infrastruktur, der Immobilienwirtschaft, der Kohle-, Gas- und Erdölförderung, industrieller Großanlagen, nachhaltiger Umweltvorhaben sowie im Telekommunikationssektor.

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